silago® – gesicherte Qualität durch kontinuierliche Fremdüberwachung
Bauaufsichtliche Zulassungen zu erhalten sind die eine Seite.
Die in solchen Zulassungen geforderten Nachweise aber kontinuierlich und über Jahre zu führen und die nötigen Überwachungszeugnisse beizubringen, ist die andere.
Auch für die beiden Zulassungen der silago® gibt es vom DIBt einen ganzen Katalog von vorgeschriebenen Fremdüberwachungsmaßnahmen:
Am Beginn einer Zulassungsperiode sind für beide zugelassenen Systeme von einer vom DIBt autorisierten Stelle – in unserem Fall von der LGA Nürnberg – so genannte Übereinstimmungszertifikate zu erstellen, die bestätigen, dass, nach ausführlicher Prüfung, die im silago® - Werk 1 produzierten und ausgelieferten Komponenten auch wirklich den Vorgaben der Bauaufsichtlichen Zulassungen entsprechen.
Diese Zertifikate sind auch die Voraussetzung zur Führung des „Ü - Zeichens“ auf den Etiketten und Gebinden der Lieferungen.
Die für silago® ausgestellten Übereinstimmungszertifikate für unsere Zulassungen mit den Endnummern 437
finden Sie
hier, 438 finden Sie
hier.
Die Übereinstimmungszertifikate der aktuellen Überwachung in 2011 für unsere
Zulassung ..437 finden Sie
hier
und für die Zulassung ..438
hier.
Dass
silago® Ü - Zeichen hier.
Bei einer einmaligen Überwachung zu Beginn der 5 –jährigen Zulassungsperiode kann es natürlich nicht bleiben: Zweimal pro Jahr erscheint deshalb ein Prüfer der LGA Nürnberg erneut, um zu begutachten, ob alles korrekt abläuft. Dass das bei silago® der Fall ist, kann man aus den Prüfberichten der 1. Fremdüberwachung 2009 unzweifelhaft entnehmen…mehr
hier.